B-Klassen
Diese Klasse ermöglicht das Fahren von PKWs und leichten Nutzfahrzeugen.
Mindestalter: 18 Jahre.
Oder begleitetes Fahren ab 17 Jahren.
Pflichtstunden: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) und eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Sonderstunden: Mindestens 14 Theoriestunden.
Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Kombinationen aus einem PKW der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.
Mindestalter: 18 Jahre.
Pflichtstunden: Es sind keine spezifischen Pflichtstunden und keine Prüfung vorgeschrieben.
Sonderstunden: Es sind keine Sonderstunden erforderlich.
Nur in Deutschland
Diese Klasse ermöglicht das Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes) mit einer Leistung bis zu 11 kW 125ccm.
Mindestalter: 25 Jahre bei mindestens fünf Jahren Vorbesitz der Klasse B.
Pflichtstunden: 10 Pflichtstunden und Theorie.
Sonderstunden: Es sind keine Sonderstunden erforderlich.
Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Kombinationen aus PKW und Anhänger.
Mindestalter: 18 Jahre.
Pflichtstunden: Es sind keine spezifischen Pflichtstunden vorgeschrieben, aber eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Sonderstunden: Es sind keine Sonderstunden erforderlich.
B96 ist lediglich eine Erweiterung für die B-Klasse und lässt das Führen von einer Gesamtmasse (PKW + Anhänger) bis maximal 4.250kg zu. Hierbei ist keine Prüfung vorgesehen.
Beispiel: PKW 2.000kg + Anhänger 1.250kg = 4.250kg Gesamtgewicht.
BE ist eine eigene FE-Klasse und keine Erweiterung und lässt das Führen von einer Kombination mit jeweils 3.500kg zu.
Beispiel: PKW 3.500kg + Anhänger 3.500kg = 7.000kg Gesamtgewicht.
Mit einem Automatik-Führerschein kann man seit dem 01.04.2021 mit 10 Pflichtfahrtstunden und einer Testfahrt die Automatik-Beschränkung aufheben.
A-Klassen
Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre.
Pflichtstunden: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) und eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Sonderstunden: Es sind 12 Unterichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie zu absolvieren.
Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre.
Pflichtstunden: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) und eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Bei Besitz von A1 sind keine Pflichtstunden und keine Prüfung notwendig. Lediglich eine verkürzte praktische Prüfung.
Sonderstunden: Es sind 12 Unterichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie zu absolvieren.
Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung.
Mindestalter: Bei Hochstufung von A2 auf A: 20 Jahre. Bei Direkteinstieg: 24 Jahre.
Pflichtstunden: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) und eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Bei Besitz von A2 sind keine Pflichtstunden und keine Prüfung notwendig. Lediglich eine praktische Prüfung.
Sonderstunden: Es sind 12 Unterichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie zu absolvieren.
Nachdem du mindestens 2 Jahre im Besitz einer Klasse bist, kannst du mit einer praktischen Prüfung auf die nächste Klasse gestuft werden.
Beispiel:
Mit 16 Jahren A1, nach 2 Jahren von A1 auf A2 und wieder nach 2 Jahren von A2 auf A.
Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Kombinationen aus PKW und Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre.
Pflichtstunden: Es sind keine spezifischen Pflichtstunden vorgeschrieben, aber eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.
Sonderstunden: Es sind keine Sonderstunden erforderlich.